Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1799
BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90 (https://dejure.org/1991,1799)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 2 AZR 363/90 (https://dejure.org/1991,1799)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 363/90 (https://dejure.org/1991,1799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche Rechtsnatur eines Lehrauftrages zwischen einem Bundesland und einem Religionslehrer - Sozial gerechtfertigte Kündigung eines Religionslehrers - Begriff des Arbeitnehmers - Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74

    Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Dies ergibt sich auch - wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt hat (BAGE 27, 340, 341 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 5 der Gründe) - aus der dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zugrundeliegenden Wertung.

    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).

    Wie der Fünfte Senat (BAGE 27, 340, 348 = AP, aaO, zu III 2 a der Gründe) jedoch verdeutlicht hat, stellt sie sich auch dann, wenn der unmittelbare Arbeitgeber seinerseits nicht Arbeitnehmer des Dritten, sondern selbständiger Unternehmer ist.

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).

    Die vom Kläger begehrte Rechtsfolge, nämlich zu fingieren, daß unmittelbare Vertragsbeziehungen zwischen ihm und dem beklagten Land bestehen, ist bislang allein vom Dritten Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1982 (BAGE 39, 200 = AP, aaO; ablehnend Konzen, ZfA 1982, 259, 295; Koller, Anm. zu AP, aaO) für möglich gehalten worden.

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die soziale Rechtfertigung der Kündigung anhand der Maßstäbe zu überprüfen, die das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigungen bzw. wegen fehlender Arbeitserlaubnis entwickelt hat (BAG Urteil vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG; Senatsurteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).

    Bei entsprechender Anwendung der vom Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 7. Februar 1990 (aaO) wiedergegebenen Grundsätze ergibt sich folgendes: Ist der Lehrauftrag rechtskräftig entzogen worden, so steht dem weiteren Einsatz des Arbeitnehmers in der Schule ein dauerndes Beschäftigungsverbot entgegen.

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 57/81
    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).

    Das Bundesarbeitsgericht hat gestützt auf dieses Prinzip einen Durchgriff verneint, wenn der Arbeitnehmer noch mit Aussicht auf Erfolg gegen seinen unmittelbaren Arbeitgeber vorgehen konnte (BAGE 4, 93; 6, 232 = AP Nr. 2 und 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht, zu IV 3 b der Gründe).

  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 24, 76; BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - Leitsatz: DVBl. 1991, 122) und das Bundessozialgericht (BSGE 28, 208 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) angeschlossen.

    Denn der Kläger unterliegt nicht dem Personalvertretungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974, weil er als Arbeitnehmer des Beklagten zu 1) kein Mitarbeiter im Sinne des § 3 LPersVG ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - AP Nr. 2 zu § 4 BPersVG zum PersVG Rheinland-Pfalz).

  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Auch für den Fall, daß die Krankenschwester als eine sog. Gastschwester in einem Arbeitsverhältnis zur Schwesternschaft steht, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz), daß auf der Grundlage des Gestellungsvertrages kein Arbeitsverhältnis zwischen der Gastschwester und dem Krankenhausträger zustande kommt.

    Einen Mißbrauch der vertraglichen Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen "Drittbeziehungen" hat das Bundesarbeitsgericht zwar vielfach erwogen, aber bislang in keinem Fall festgestellt (BAGE 27, 340 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 427/75 - nicht veröffentlicht; BAGE 32, 47 = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz; BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 24. August 1983 - 7 AZR 485/81 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 544/85 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. November 1988 - 7 AZR 603/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Das Bundesarbeitsgericht hat gestützt auf dieses Prinzip einen Durchgriff verneint, wenn der Arbeitnehmer noch mit Aussicht auf Erfolg gegen seinen unmittelbaren Arbeitgeber vorgehen konnte (BAGE 4, 93; 6, 232 = AP Nr. 2 und 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 57/81 - nicht veröffentlicht, zu IV 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die soziale Rechtfertigung der Kündigung anhand der Maßstäbe zu überprüfen, die das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigungen bzw. wegen fehlender Arbeitserlaubnis entwickelt hat (BAG Urteil vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG; Senatsurteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Der Senat kann diese Frage nicht selbst entscheiden, weil dem Berufungsgericht bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ein vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78

    Schulaufsichtliche Genehmigung - Einstellung von Lehrern - Nichtigkeit des

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
    Daher erscheint es gerechtfertigt, die soziale Rechtfertigung der Kündigung anhand der Maßstäbe zu überprüfen, die das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigungen bzw. wegen fehlender Arbeitserlaubnis entwickelt hat (BAG Urteil vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG; Senatsurteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

  • BAG, 13.02.1975 - 3 AZR 211/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts im Klageverfahren

  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 506/87

    Kündigung einer mit der "missio canonica" ausgestatteten Religionslehrerin im

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BAG, 06.03.1974 - 5 AZR 313/73

    Vertragsverletzung - Angestellter Arzt - Approbation - Annahmeverzug -

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 603/87

    Befristeter Privatarbeitsvertrag und Weiterbeschäftigungsanspruch für ein

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 485/81
  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 34/88

    Vermutung der Arbeitsvermittlung durch den Entleiher bei Übersteigen der

  • BSG, 28.08.1968 - 3 RK 70/65

    Oberschwester als Angestellte von "öffentlichen Verwaltungen" oder einer der

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    In seinem Urteil vom 14. Februar 1991 (2 AZR 363/90 n. v.) hat der Zweite Senat zu § 73 Abs. 2, § 65 ArbGG n. F. die Auffassung vertreten, das Revisionsgericht sei an die Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit durch das Landesarbeitsgericht gebunden.

    Einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts nach § 45 Abs. 2 ArbGG bedurfte es nicht, da der Zweite Senat auf Anfrage der Abweichung durch Beschluß vom 19. Dezember 1991 (2 AZR 363/90) zugestimmt hat (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auch der Senat hat seine zunächst in dem Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 363/90 - (n. v.) vertretene gegenteilige Ansicht in dem auf Anfrage des Fünften Senats vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 15/91 - ergangenen Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 361/90 - aufgegeben.
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

    b) Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14

    Räumlicher Geltungsbereich des KSchG - dauerhafter Auslandseinsatz -

    Lediglich wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (BAG v. 14.02.1991 - 2 AZR 363/90 - zitiert nach juris; BAG v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Druckkündigung).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 8/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge

    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 9/93

    Rechtsfolgen nicht gewerbsmäßiger, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung unter dem

    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 419/92

    Nichtgewerbsmäßige, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf vorläufige

    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 11/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge

    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 10/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion auf Grund

    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 141/94

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge

    Zu Unrecht bemüht die Revision in diesem Zusammenhang das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 1991 (- 2 AZR 363/90 -).
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 84/91

    Streit über die Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule -

  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 452/92

    Zustandekommen eines Arbeistverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge

  • VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86

    Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels

  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht